Update: Abstimmungspanne bei DSK-Beschluss zu M365

In einer legendären Kampfabstimmung hat die Datenschutzkonferenz 2020 für eine sehr Microsoft-kritische Position gestimmt. Jetzt wissen wir: Da ist ein Fehler passiert - eigentlich waren nur 8 Aufsichtsbehörden für den Antrag und 9 dagegen. Wir hatten Dr. Stefan Brink zu Gast im M365-Club, der damals als LfDI BW daran teilgenommen hat.

Wir Erinnern uns: Herbst 2020. Corona und Lockdown haben Deutschland und die Welt im Griff. Plötzlich arbeiten alle "virtuell", Videokonferenzen werden Allgemeingut.

So auch die 3. Zwischenkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Die 18 Aufsichtsbehörden müssen sich per Videokonferenz (und Telefon) zusammenschalten. Wie so oft (und wahrlich nicht nur bei Behörden) mit anfänglichen technischen Problemen.

Als Videokonferenz mit anfänglichen Problemen: DSK im September 2020
Als Videokonferenz mit anfänglichen Problemen: DSK im September 2020

Zuvor hatte der Arbeitskreis Verwaltung eine Bewertung von Office 365 verfasst. Die fanden einige Aufsichtsbehörden, vorsichtig formuliert, inhaltlich angreifbar und rechtlich bedenklich - auch weil sie eine behördliche Produktwarnung beinhalten könnte, wozu es seit Birkel (1985) klare Rechtsprechung zur Staatshaftung gibt.

Über die Diskussion und die Kontroversen ist ja schon oft berichtet worden. Im Ergebnis kam es zu einer streitigen Abstimmung. In der DSK, wo meist einstimmig beschlossen wird, ist dies ungewöhnlich.

Das Protokoll der Sitzung finden Sie unter https://use365.ms/DSK-M365_2020.

TOP 9: Office 365

Sie wissen: Es gibt in der DSK (also ohne Art. 91-Datenschutz und weitere sektorale Aufsichten) 18 Aufsichtsbehörden, denn Bayern hat zwei getrennte Aufsichten, plus der/dem Bundesbeauftragten.

Dem Bundesland Bayern steht aber nur eine Stimme zu. Daher gibt es nur 17 Stimmen. Sofern sich keine Behörde bzw. kein Land enthält, kann es also nicht zu einem Patt kommen. Die knappeste Entscheidung ist 9:8 bzw. 8:9. So war es hier: Der Beschluss wurde mit 9:8 Stimmen angenommen. Einige Abweichende Aufsichten ließen ihre abweichende Position protokollieren, aber Mehrheit ist Mehrheit.

Doch nun kam raus: Eigentlich wollte eine Aufsichtsbehörde gegen den Antrag stimmen. Durch technische oder Kommunikationsprobleme und einen unklaren Antrag geriet wohl durcheinander, was "Zustimmung" und was "Ablehnung" ist.

Doch zu spät - die DSK hatte beschlossen. Und auch wenn den DSK-Mitgliedern der Irrtum bekannt war, war offensichtlich niemand bereit, nochmal neu abzustimmen.

Dies wird zu berücksichtigen sein, wenn man sich in Zukunft auf diesen Beschluss beruft. Durch den DSK-Beschluss von 2022 ist es aber wohl ohnehin überholt. Hinzu kommen die neueren Positionen aus Niedersachsen, Hessen und vom EDSB.


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