Die neue aufsichtsbehördliche Handreichung zu Microsoft 365: Praxis-Tipps oder Non-Paper?

Datenschutz-Berater 2023, S. 252 ff.: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat zusammen mit sechs weiteren Aufsichtsbehörden eine Handreichung herausgegeben und diese als „Praxis-Tipps für Verträge mit Microsoft“ beworben. Was sagen
diese Tipps, sind sie umsetzbar und wie ist das Paper einzuordnen?

Teaser:
In der Diplomatie und beim Lobbyismus gibt es das Instrument
der sog. „Non-Paper“. Dies sind Dokumente, die
gerade nicht als ozielles „Paper“ des Ausstellers erkennbar
sein sollen. Sie werden ohne Logo, Herausgeber- oder
Autorenangaben und Datum erstellt, um bestimmte Positionen
zwar schriftlich festzuhalten, sie aber unverbindlich
erscheinen zu lassen und notfalls wieder kassieren zu können.

Die Handreichung entspricht genau dieser Definition: Sie
hat keinen Briefkopf, kein Logo, keinen Hinweis auf die
Aussteller und kein Datum. Im Beitrag wird sie analysiert.

Die neue aufsichtsbehördliche Handreichung zu Microsoft 365: Praxis-Tipps oder Non-Paper?
Abschnitt: Dr. Olaf Koglin Veröffentlichung im Datenschutz-Berater 2023

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